1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Zu dieser AGB gehört die AGB Online-Verkauf (AGB-VK) und die AGB zur FAIRKULTUR-Community.

Die Genossenschaft FK FAIRKULTUR eG übernimmt alle Mitglieder und Vereinbarungen der Vorgründungsgesellschaft mit dem Gründungsdatum 26.10.2017.

Seit dem 7.8.2018 ist die Genossenschaft in das Genossenschaftsregister GnR 838 B eingetragen und ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
Der Erwerber und Käufer von Genossenschaftsanteilen bestätigt den Erhalt der Satzung und Allgemeinen Geschäftsordnung AGO mit der Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB von FK FAIRKULTUR beim Online-Kauf.

Lastschriftverfahren
Sollte der Einzug beim Lastschriftverfahren nicht zustande kommen, gehen die entstandenen Kosten des Anbieters - Bankgebühren und Kosten Anschreiben - zu Lasten des Käufers. Als Lastschriften-Treuhänderin fungiert der Verein Netzwerk der Kreativen e.V., Holsteinische Str. 57, 10717 Berlin. Dies aber nur bis bis zur Eintragung in das Genossenschaftsliste, bzw. bei Beendigung der Vorgenossenschaft. Danach übernimmt die Genossenschaft das Lastschriftverfahren.

Ratenzahlung
Bei vereinbarter Ratenzahlung trägt der Ratenzahler, bei Ausfall der Raten, die entstehenden Kosten. Bei fortgesetztem Ratenausfall, darf der Anbieter die noch ausstehenden Raten plus entstandener Kosten, in einer Summe fällig stellen.

Treuhandkonto
Die Genossenschaft nimmt Zahlungen der Käufer treuhänderisch entgegen, wenn diese auf der Internet-Plattform von www.fairkultur.de oder www.fairkultur.com bestellt haben. Der Treuhänder zahlt an den Anbieter nur aus, wenn die Bestellung an den Kunden, wie in der Bestellung beschrieben und dargestellt sowie - ohne Widerspruch des Käufers - geliefert wurde. Widerspricht der Käufer binnen 14 Tagen schriftlich begründet beim Treuhänder, ist eine Auszahlung nicht möglich. Der Anbieter seinerseits kann Stellung beziehen oder dem Käufer binnen 14 Tagen beim genossenschaftlichen Treuhänder widersprechen.
Bis zur Klärung des Widerspruchs bleibt die Treuhandzahlung gesperrt. Erst wenn eine Verständigung von Anbieter und Käufer gemeinsam schriftlich erfolgt ist oder ein Gerichtsurteil schriftlich dem Treuhänder vorliegt, kann die Auszahlung geleistet werden.

Der Anbieter erhält nach einer Bestellung, eine Mitteilung von der Genossenschaft, Betreff Eingang der Zahlung des Käufers auf das Treuhandkonto. Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 14 Tagen nach dem Verbraucherschutzgesetz sowie der Lieferfrist des Anbieters.
Der Eigentumsvorbehalt des Anbieters bleibt bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung seiner Leistung erhalten.

Die Klärung von Schäden an der Lieferung oder Mängel sowie Pflichtverletzungen des Anbieters oder Käufers obliegen nicht der Genossenschaft als Treuhänder, sondern sind vom Anbieter und Käufer extra und untereinander zu klären.
Das genossenschaftliche Treuhandkonto ist kostenpflichtig und die Einzahlungen auf dem Konto werden nicht verzinst.

Datenverarbeitung-Haftung
Programmierarbeiten und Webserver- sowie Internet-Serviceleistungen werden von Drittanbietern geliefert. FAIRKULTUR haftet nicht für diese Leistungen, haftend sind die Dienstleister.

Formen der Anmeldung - Registrierung

- FAIRKULTUR-Mitgliedschaft > FK-Basic I: Registrierung mit mindestens 1 Geschäftsanteil 100 EUR

- FAIRKULTUR-Mitgliedschaft > FK-Basic II: Registrierung mit mntl. Gebühr.

- FAIRKULTUR-Mitgliedschaft > Anmeldung und Registrierung als Netzwerkmitglied der FK Fairkultur eG.

Es entsteht auch eine FAIRKULTUR-Mitgliedschaft bei der Registrierung mit mindestens 1 Geschäftsanteil als Solidar-Geschäftsanteil an einem Projekt - z.B. mein Lieblingsprojekt - laut Paragraph 2 Absatz 2 und 2a der Genossenschaftssatzung.

Nach erfolgreicher Registrierung können weitere Tarife hinzu gebucht werden.

Anmeldevorgang auf der Internet-Plattform von FK FAIRKULTUR eG


Die Registrierung neuer Mitglieder findet laut der FK-Datenschutzerklärung DSGVO statt.

Die Anmeldung ist eine Antragstellung zur Netzwerk-Mitgliedschaft (ohne Genossenschaftsanteil) in der Genossenschaft.

Der Mitgliedsantrag kann abgelehnt werden und enthält eine Probezeit von 3 Monaten.

Der Mitgliedsantrag kann bei zu vielen Antragstellern vorübergehend gelistet werden, wenn die Bearbeitungskapazitäten der Genossenschaft nicht ausreichen.

In der Probezeit gelten die ersten Verkaufsangebote als Bewerberangebote und können vom Vorstand einzeln oder im Ganzen abgelehnt werden.

Bei Bewerbungen von KünstlerInnen, Kulturbetrieben und Kreativen, gelten Abbildungen von Werken oder Arbeitsproben auf gebuchten Angebotsebenen der Genossenschaft als Leistungsreferenz. Der BewerberIn kann sich schon vorab - z.B. für die Entwicklung eines Werksverzeichnis - mit der eigenen Website, per eMail oder Katalog bei der Genossenschaft für die Anmeldung / Mitgliedschaft bewerben.

Bei künstlerischen, kulturellen oder kreativen Leistungsangeboten oder Präsentationen des Anbieters auf der Internet-Plattform von FAIRKULTUR ist die Angabe einer beruflichen Vita / Lebenslauf oder der geschichtliche Werdegang einer Organisation verpflichtend.

Im Zuge der Bewerberangebote bietet die Genossenschaft die Teilnahme an einem FAIRKULTUR-Talent-Pool an. Dies auf Grundlage einer Einwilligung im Sinne der Art. 6 Abs. 1 lit. b. und Art. 7 DSGVO. Weiteres siehe unter FK-Datenschutzerklärung unter dem Begriff: Talent-Pool.

Es wird keine Haftung für unaufgeforderte Einsendungen von Publikationen, digitalen Medien oder Originalen von künstlerischen, kurativen oder kreativen Leistungen übernommen.

Die Mitgliedschaft, ohne Genossenschaftsanteil, kann, teilweise oder ganz, zeitlich begrenzt durch den Vorstand ruhend gestellt werden. Dies betrifft auch die Leistungsangebote des Mitgliedes durch die Genossenschaft


Online-Zeichnung von Geschäftsanteilen

Weitere Geschäftsanteile: Du kannst weitere Geschäftsanteile online zeichnen, wenn du alle bisher gezeichneten Anteile vollständig vorher eingezahlt hast, siehe Satzung.

Unterstützer.In: Du zeichnest Geschäftsanteile der Genossenschaft für dein Lieblingsprojekt. Diese können auch im Nachhinein als bereits registriertes Mitglied gebucht werden.

Investor.In: Investoren zeichnen investive Geschäftsanteile und werden laut Genossenschaftssatzung in der Genossenschaftsliste als Investoren gekennzeichnet. Der/die InvestorIn kann weitere Geschäftsanteile nur als InvestorIn buchen.

Kunde bei FAIRKULTUR: Als Kunde kann ich mich als Genossenschaftsmitglied registrieren und somit die Genossenschaft unterstützen und an den demokratischen Prozessen der Genossenschaft teilnehmen und mitbestimmen.

Tarife

Tarif Projektbetreiber.In: Als registriertes Mitglied kann ich ab Beginn eines Projektes diesen Tarif hinzu buchen. Die Projekte werden eigenverantwortlich betrieben.

Tarif Mitglieder-Verkaufsangebote: Dieser Tarif kann nach der Registrierung als FK-Mitglied gebucht werden. Anbieter dieses Tarifes verpflichten sich alle relevanten Daten zu ihrer angebotenen Leistung anzugeben. Dazu gehört auch die Nennung von Rechteinhabern, die Erklärung Eigentümer der Leistung zu sein, Angaben von Lieferzeiten. Das eigenständige Versenden oder Liefern der Leistung, Angaben zu Transport- oder Lieferdienstleistern, Lagern des Angebotsbestandes, Abwicklung und Organisation des gesamten Verkaufs gehören mit zum Verkauf. Weiterhin ist der Anbieter.In auch Zahlungsempfänger des Treuhandkontos und die Anlaufstelle für Reklamationen. Der Anbieter.In verpflichtet sich selbständige Einnahmen dem Finanzamt zu melden.
Zur Unterstützung beim laufenden Verkauf, wird ein Service zur Geschäftsabwicklung mit Kundenbetreuung, von der Genossenschaft angeboten.
Weiteres ist nachfolgend geregelt unter 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Online-Verkauf (AGB-VK).

Tarif Werksverzeichnis und Leistungsverzeichnis
Die Erstellung von Verzeichnissen obliegt primär den Urhebern, Rechteinhabern, Beauftragen und Eigentümern von Werksansammlungen sowie Erben z. B. von Werksnachlässen.

Rechte an den Werken sind schriftlich nachzuweisen oder werden von dem VerzeichnisinhaberIn schriftlich erklärt.

Die Genossenschaft FAIRKULTUR kann zur Erstellung eines Verzeichnisses beauftragt werden sowie zur Klärung der Urheber- und Eigentumsrechte.

Aus den Verzeichnissen heraus können Werke zum Kauf oder Miete angeboten werden. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Tarif Mitglieder-Verkaufsangebote.

Verzeichnisse als "Öffentliches Kulturprojekt"
Es besteht, laut Feststellung und Beschluss der FK-Gremienkonferenz vom 9.8.2018, "Öffentliches Interesse" an den Verzeichnissen aus Kunst und Kultur. Damit erklärt die Genossenschaft FK Fairkultur eG die Verzeichnisse zum genossenschaftlichen und öffentlichen Kulturprojekt.

Jeder WVZ- und LVZ-BetreiberIn stellt seine Daten diesem FK-Kulturprojekt sowie die medialen Urheberrechte zur Präsentation seiner eigenen Leistungen, unentgeltlich dem Genossenschaftsprojekt zur Verfügung.

Verlässt das Mitglied die Genossenschaft, bleiben die Daten des WVZ und LVZ im Rahmen des Kulturprojektes der Genossenschaft erhalten. Datenschutzrechtlich unterstehen die Verzeichnis-Daten hier einer Regelung der DSGVO - Nicht-Löschung von Daten von "Öffentlichem Interesse".

Die Verzeichnisse wurden vom Verein Netzwerk der Kreativen e.V. entwickelt und bleiben als Kulturprojekt mit seinem gesamten Datenbestand beim Verein angesiedelt. Die Genossenschaft FK Fairkultur eG verwaltet und organisiert treuhänderisch den gesamten Datenbestand eigenständig als eigenes Kulturprojekt, im Auftrag des Vereins. Die Genossenschaft darf für die eigene Verwaltung, Organisation und Weiterentwicklung der Software, Gebühren erheben und lizenzrechtliche Vereinbarungen zur Verwertung und Nutzung treffen. Im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft, übernimmt der Verein wieder die Verwaltung des Kulturprojektes und die weitere Organisation des Datenbestandes. Der Verein ist berechtigt das Kulturprojekt der Verzeichnisse in eine von ihm gegründete Stiftung zu überführen.

Gewährleistungen
Das FK-Mitglied gewährleistet die richtigen, wahrheitsgemäßen Angebotsangaben, Qualität der Leistung laut Angaben der namentlichen Angaben zu allen Urhebern und Rechteinhabern.
Die Genossenschaft ist berechtigt, Unterlagen zur Klärung der vorgenannten Rechte einzusehen und Kopien kostenfrei davon zu erhalten. Die gilt auch für Eigentums - und Vertretungsrechte. Sollten keine Unterlagen vorliegen, können schriftliche Erklärungen - zur Rechtslage - vom Anbieter / Mitglied von der Genossenschaft verlangt werden.

Das FK-Mitglied als Anbieter gewährleistet die ordnungsgemäße Abwicklung des Verkaufes. Der Verkauf von Leistungen Dritter ist nicht zulässig oder bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes.

Die Genossenschaft FK Mitglied eG kann eigene Angebote auf eigene Rechnung als eigenständiges Unternehmen anbieten oder Präsentationen betreiben. In diesem Falle übernimmt sie alle vorgenannten Verpflichtungen und Gewährleistungen.

Die Genossenschaft FK FAIRKULTUR eG stellt die technische Infrastruktur und Software der Internetplattform für ihren Service durch seine/n Software-Entwickler zur Verfügung und speichert die Daten laut DSGVO bei seinen vertraglichen Daten-Server-Dienstleistern.

Upload-Bestimmungen - Nennung von Urheber- und Eigentumsrechten
Account bezogene Urheberrechte für Bild, Audio, Text sowie digitale Daten verwalten und verantworten die Genossenschafts-Mitglieder oder FK-Community-Mitglieder eigenständig.
Vor jedem Daten-Upload, insbesondere für die Download-Plattform, müssen alle Rechte beim Anbieter / Mitglied liegen, was das Urheberrecht und Eigentumsrecht betrifft. Sollten mehrere UrheberrechtsinhaberInnen - als Urheberrechtsgemeinschaft, multiple Autorenrechte - vorliegen, so bedarf es der Zustimmung / Einverständnis der UrheberInnen-Gemeinschaft. Es sind alle UrheberInnen, die an der Upload-Leistung beteiligt waren, schriflich - in den Beschreibfunktionen - zu benennen.

Angebote, die die Mitglieder selber zu verantworten haben, sind klar gekennzeichnet und getrennt von denen, die die Genossenschaft FK FAIRKULTUR eG eigenverantwortlich anbietet und vertreibt.
Zu diesen Genossenschaftsangeboten sind die rechtlichen und urheberrechtlichen Angaben im Impressum der Website genannt oder unmittelbar auf der Angebotsseite.

Nutzungsrechte der Genossenschaft
Die Genossenschaft ist berechtigt im Zuge seiner Publikationen auf ihrer Website und in seinen Mailings sowie Prints, Medien wie Foto, Film, Audio, Texte von Ihren Mitgliedern - mit Nennung der Urheberrechte - wiederzugeben. Die Publikationen erfolgen ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken, welche alle oder einen wesentlichen Teil der Mitglieder betreffen oder wichtige Anliegen der Genossenschaft in der Öffentlichkeit vertreten.
Zu den Mitgliedern zählen Genossenschaftsmitglieder sowie die Beiträge zahlenden Mitglieder. Aus Vorträgen, Workshops und Veranstaltungen für die und mit der Genossenschaft, dürfen ebenfalls die vorgenannten Medien genutzt werden.

Entwicklung von Kunst- und Kulturprojekten sowie Kreativprojekten


Allgemeine Geschäftsordnung AGO, laut Beschluss der GV am 4.11.2023.

AGO-Projektentwicklung

P 1. Ein Projekt durchläuft 3 Entwicklungsstufen:
1. die Kreativstufe zur Entwicklung der Projektidee,
2. die Planungsstufe zur verbindlichen Planung des Projektes und
3. die Finanzierungsstufe zum Zeichnen der Solidaranteile / Geschäftsanteile für das Projekt - siehe Website FAQs und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB der Genossenschaft FK FairKultur eG.

Beim Durchlaufen der 3 Entwicklungsstufen werden bereits ab der 1. Entwicklungsstufe mit dem PROJEKT-DESKTOP im Login-Bereich Absprachen, Planungen und Finanzierungskonzepte vertraglich mit allen Projektbeteiligten entwickelt und vereinbart. Weiterhin wird der Fortschritt des Projektes quartalsweise dokumentarisch festgehalten und die Projektbeteiligten informiert.
Jedes Projekt ist eigenständig organisiert und die Genossenschaft stellt für die Entwicklung einen Rahmen zur Verfügung, der vertraglich direkt mit dem Projekt-Inhaber:in vereinbart wird.

P 2. Der Vorstand ist berechtigt Änderungen am Projekt, in Absprache mit dem ProjektbetreiberIn – binnen einer Frist - zu verlangen, wenn dieses aus rechtlichen, ethischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Die Änderungen sind schriftlich vom Projektinhaber:in zu dokumentieren und die Projektbeteiligten zu informieren.
Bei Gefährdung der genossenschaftlichen Belange und seiner Mitglieder, darf der Vorstand Änderungen einseitig anordnen.

P 3. Ein Projekt kann auf Antrag beim Vorstand für maximal 6 Monate aus wichtigem Grund – z.B. Krankheit - ruhend gestellt werden, sofern keine vertraglichen Vereinbarungen verletzt werden. Nach 6 Monaten kann eine Überprüfung der Situation und Umstände stattfinden, wenn keine Veränderungen vorliegen. Der Vorstand muss dem Antrag und Verlängerung(en) zustimmen.

P 4. Der Projektinhaber:in kann sein Projekt, einen Monat vor Quartalsende, bis zur 1. Entwicklungsstufe der KREATIVSTUFE – mit Zustimmung des Vorstandes – kündigen. Die Kündigung ist zu begründen.

P 5. Der Vorstand kann ein Projekt mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn dieses begründet, aus rechtlichen, ethischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen notwendig ist oder wichtigen satzungsgemäßen Belangen der Genossenschaft widerspricht. Der Projektbetreiber:in hat die Möglichkeit des schriftlichen Widerspruches beim Aufsichtsrat oder Vertreter der Generalversammlung.

P 6. Ein Projekt kann einvernehmlich, in Absprache mit allen Projektbeteiligten von FairKultur beendet, respektive gekündigt, werden. Es ist mindestens eine einfache Mehrheit aller gemeldeten Projektbeteiligten mit Geschäfts- und Solidaritätsbeteiligungen bei FK FairKultur eG notwendig. Der Kündigung muss der Vorstand von FK FairKultur eG zustimmen. Anschließend beginnt die Abwicklung und Liquidierung des Projektes. Liquidator:in ist der Projektbetreiber:in. Der Liquidation muss der Vorstand von FK FairKultur eG zustimmen – bei großen oder komplexen Projekten mit mehr als 5 Beteiligten und einem wirtschaftlichem Volumen von mehr als 50.000 EUR, mit Zustimmung des Aufsichtsrates oder Vertreter der Generalversammlung.

P 7. Solidaritätsanteile, laut §2 Absatz 2 und 2a der FK-Satzung, eines gekündigten Projektes werden von der Genossenschaft freigestellt und können nach der Liquidierung des Projektes, von den Haltern der Solidaritätsanteile anderen Projekten zugewiesen werden – mit Zustimmung des Vorstandes. Frei gewordene Solidaranteile, die nicht einem Projekt zugewiesen wurden, werden zu einfachen Genossenschaftsanteilen vom Vorstand – binnen Monatsfrist - deklariert und stehen dem gesamten Genossenschaftsprojekt zur Verfügung oder können gekündigt werden - die Kündigungsfrist beträgt 3 Jahre, laut Genossenschaftssatzung. Der Aufsichtsrat oder Vertreter der Generalversammlung werden über laufende und beendete Liquidationen von Projekten informiert.

P 8. Der Betreiber:in eines Projektes verpflichtet sich alle Pflichtanteile, laut §2 Absatz 2 und 2a der FK-Satzung und entsprechend der verabschiedeten FairKultur-Richtlinie, mit ihren sozial gestaffelten Richtwerten, mit dem Beginn des Projektes einzuzahlen.

P 9. Es gelten 50 % der eingezahlten Solidaritätsanteile als Sicherheit für das Geschäftsrisiko des Projektes. Da ein Projekt, wie eine Genossenschaft in der Genossenschaft als Projekt-Genossenschaft gehandhabt wird, gelten die gesetzlichen Genossenschaftsregeln auch für die Projekt-Genossenschaften.

P 10. Die Projekte werden jährlich, zum Jahresende hin abgerechnet. Zur Absicherung der Ausgaben stehen weitere 50 % der eingezahlten Solidaritätsanteile für das Projekt als Sicherheit zur Verfügung.

Eine Jahresplanung für das Folgejahr ist vom Projektbetreiber:in zu erstellen. Hierfür stellt die Genossenschaft im online Projekt-Desktop Einnahme- und Ausgabe-Tools für die Jahres-Kalkulation zur Verfügung.

Die Genossenschaft FairKultur ist in die Erstellung der zukünftigen Jahresplanung über den Vorstand oder einem von ihm Beauftragten, mit eingebunden.

Der Verlauf eines Projektes wird jährlich vom Vorstand überprüft und dem Aufsichtsrat berichtet.

P 11. Es werden spätestens zum Ende eines jeden Kalenderjahres erbrachte Leistungen der FK FairKultur eG, dem Genossenschaftsprojekt gegenüber geltend gemacht.

Jeder Projektteilnehmer:in haftet anteilig, entsprechend der Anzahl gezeichneter Geschäftsanteile, für das jeweilige Projekt.

Sofern das Projekt seine Ausgaben erwirtschaftet, übernimmt die Genossenschaft FK FairKultur eG die angefallenen Forderungen. Hierfür steht ein internes Abrechnungssystem im Projekt-Desktop zur Verfügung.

Der Vorstand entscheidet mit dem Projektbetreiber:in bei weiterhin ausstehenden Forderungen der FK FairKultur eG sowie externer Forderungen zum Jahresende über eine fortgesetzte Finanzierung für ein Folgejahr.

Bei Fortsetzung einer Finanzierung kann der Vorstand die Pflichtanteile für das Gesamtprojekt, in Absprache mit dem Projektbetreiber:in, erhöhen. Die Solidaritätsanteile werden hierbei erhöht, anteilig der Anzahl der bereits gezeichneten Solidaritätsanteile.

Bei Ende des Projektes dürfen zum Zwecke des Zahlungsausgleiches projektbezogene Genossenschaftsanteile bzw. Solidaritätsanteile von der Genossenschaft FK FairKultur eG in Höhe der Forderungen teil-gekündigt werden, um im Zuge der Auseinandersetzungsbilanz die bestehenden Forderungen des Projektes zu begleichen, laut §7 Absatz 8 u. 9 der FK-Satzung.

P 12.
Einnahmerechnungen für ein Projekt werden von der Genossenschaft FK FairKultur eG gestellt, laut Projektplanung.

Ausgaben für ein Projekt werden getätigt im Rahmen von Kostenübernahmen, Investitionen und Ausreichungen von Beteiligungen, laut Projektplanung. Hierzu kann auch eine lohnabhängige (zeitlich befristete) Beschäftigung im eigenen Projekt zählen.

P 13.
Projekte können innerhalb der Genossenschaft FK FairKultur eG entwickelt werden und außerhalb als externe Projekte – insbesondere wenn diese schon bestehen. Bei externen Projekten findet die Entwicklung und Zusammenarbeit in Form einer Kooperation statt.

Projektbetreiber:innen können sein: Einzelpersonen, Personengemeinschaften, Unternehmen, Vereine sonstige private und öffentliche Organisationen, Körperschaften und Kommunen sowie Landes- und Staatsbetriebe.

Miete Ausstellungsfläche


Die Nutzung der Ausstellungsflächen erfolgt in Absprache mit der Genossenschaft Fairkultur.

Es werden für die Versicherung Werkslisten der auszustellenden Werke erstellt und vor dem Ausstellungsbeginn eingereicht.

Hierfür sind vom Mieter:in alle relevanten Angaben in Hinblick der Größe und Herstellungsart des Werkes im Rahmen in einer digitalen Liste Fairkultur mitzuteilen.

Weiterhin wird ein Zustandsprotokoll / Einlieferungsprotokoll der angelieferten Werke des Mieters für die Versicherung erstellt. Insbesondere sind bereits erfolgte Beschädigungen bei Anlieferung zu protokollieren und zu dokumentieren und vom Mieter:in oder Eigentümer:in zu unterschreiben.

Bei Ausstellungsende wird ebenfalls ein Zustandsprotokoll / Ausgangsprotokoll bei Abholung oder Ablieferungen erstellt und ist vom Mieter:in oder Eigentümer:in ebenfalls zu unterschreiben.

Erfolgt nach Zusendung der Eingangs- oder Ausgangsprotokolls durch die Genossenschaft an den Mieter:in, keine Unterschrift und Rücksendung des jeweiligen Protokolls binnen 10 Tagen, gelten die Protokolle als angenommen.

An allen angelieferten und gezeigten Kunstwerken ist die Genossenschaft bei Verkauf, mit dem vereinbarten Anteil am Verkaufserlös beteiligt, bis zu 6 Monate nach Ausstellungsende. Die Genossenschaft ist im Rahmen dieser Frist berechtigt wahrheitsgemäße Auskünfte über den Verbleib von Werken schriftlich von dem Urheber:in, Künstler:in bzw. Eigentümer:in zu erhalten.

Entstandene Zusatzkosten dürfen berechnet werden, wenn die An- und Ablieferungsfristen für die Abholung der Werke überschritten werden. Weiterhin wenn zusätzliche Arbeiten durch die Genossenschaft erbracht werden, dies gilt auch für Gebühren und Materialauslagen.

Raumnutzung


Jedes Mitglied - nachfolgend Nutzer genannt - ist berechtigt den angebotenen Raum der Genossenschaft zu nutzen, laut Vereinbarung. Nicht-Mitglieder können auch Nutzer werden. Das Raumangebot wird primär über die Angebotsebene auf der Website von www.fairkultur.de vereinbart und gebucht.

Zu der Raumnutzung als Arbeitsplatz gehört auch die Nutzung vorhandener Infrastruktur, wie Drucker, Wlan usw..
Nachbarschaftliche Räume, die gemeinsam mit der Genossenschaft genutzt werden, wie Toilette, Teeküche, Flur oder andere Räume, sind Bestandteil der Nutzungsvereinbarung.

Verbrauchskosten können pauschal oder extra vereinbart werden.

Jeder Nutzer haftet primär selber für seine verursachten Schäden. Bei Schäden durch eingeladene Gäste zu einer eigenen Veranstaltung, haftet der Veranstalter. Durch den Nutzer verursachte Verunreinigungen und Verschmutzungen sind von ihm zu beseitigen - oder auf seine Kosten zu beseitigen, wenn dies nicht erfolgt ist.

Der Verein Netzwerk der Kreativen e.V. kann ebenfalls mit seinen Mitgliedern den Raum nutzen.

Die Nutzung der Räume ist nur auf Grundlage der genossenschaftlichen Satzung möglich.

Gerichtsstand


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ort des Gerichtes ist der Standort der Genossenschaft FK Fairkultur eG.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Online-Verkauf (AGB-VK)


§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

(1) Für die über diese auf der FK-Internet-Plattform begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter.in und seinen Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Der hier genannte Anbieter.in ist Genossenschaftsmitglied der Genossenschaft FK Fairkultur eG und namentlich genannter Produzent.in, Eigentümer.in und Leistungserbringer.in des Online-Angebotes. Das Angebot - mit medialer Beschreibung, Preis und Auflage - wird durch das Genossenschaftsmitglied eigenverantwortlich im Login-Bereich, der Verkaufsplattform von FK Fairkultur eG, eingestellt. Die Anbieter.innen tätigen ihre Angebote auf der online Verkaufsplattform von der FK Fairkultur eG im Rahmen der Talent-Pool-Vereinbarung laut der DSGVO von FairKultur.

(3) Die Genossenschaft FK-Fairkultur eG vermittelt ausschließlich die Leistungen seiner Genossenschaftsmitglieder und ist zu Kommissionsgeschäften nach § 383 Abs. 1 HGB berechtigt. Der namentlich in der Rechnung adressierte Produzent und Eigentümer.in, des Online-Angebotes, führt aus oder erbringt, die von ihm angebotene Leistung oder Objekt / Produkt.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Präsentation der Waren / Leistungen auf der FK-Internet-Plattform stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

(2) Durch das Absenden der Bestellung auf der FK-Internet-Plattform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren / Leistung ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter.in allein maßgeblich an.

(3) Der Anbieter.in bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail mit Bestellinformationen und digitaler Rechnung. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter.in dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter.in eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Bezahlung oder einer vereinbarten Ratenzahlung. Dies gilt für den Bestellvorgang des Rechnungskaufes.

(4) Bei dem Bestellvorgang für Angebotsabgaben gilt das Angebot als verbindlich angenommen, wenn der Annehmende online gebucht hat, laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB. Im Angebotsabgabe-Text - auf der Website - kann der Anbieter.in für das endgültige Zustandekommen der Angebotsabgabe, eine zusätzliche Erklärung der Annahme abgeben oder vereinbaren.

(5) Bei Reservierungen besteht ein Vorkaufsrecht für 28 Tage, ab Reservierungsdatum. Sollte das Vorkaufsrecht nicht bis zur Frist ausgeübt werden, wird ein zeitlich nachfolgender Käufer.in das Kaufrecht erteilt. Die Reservierung kann mit einer Gebühr belegt werden.


§ 3 Eigentumsvorbehalt und Lieferung / Transport

(1) Die gelieferte Ware / Objekte / Leistung verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz des Produzenten, Eigentümers und Anbieters.

(1.1) Für die Bezahlung und ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung als Kunde, ist der namentlich genannte Besteller.in als Person verantwortlich. Ist diese unter 18 Jahre alt, sind die Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich.

(1.2) Bei Firmenbestellungen oder von Organisationen, ist die namentlich genannte Besteller.in beim Bestellvorgang und Geschäftsabwicklung von dem öffentlichen oder privaten Unternehmen / Organisation ausdrücklich dazu autorisiert worden oder im Rahmen seiner Stellung im Unternehmen geschäftsführend dafür verantwortlich. Es gelten grundsätzlich bei mehreren Personen, die bei der Geschäftsabwicklung tätig sind, alle von dem öffentlichen oder privaten Unternehmen / Organisation als autorisiert.

(1.3) Für die ordnungsgemäße Abwicklung des Bestell- und Geschäftsvorganges, bis hin zum Eingang der Zahlung, haftet der namentlich genannte Besteller.in und die öffentliche oder private Körperschaft, inklusive mit den ihr verbundenen Dach- oder Unterorganisationen als öffentliche oder private Körperschaften.

(2) Die Lieferung erfolgt laut Angaben des Anbieters. Lieferkosten werden gesondert ausgewiesen.

(3) Alle Umstände der Lieferung verantwortet der Frachtführer / Versand- oder Transportunternehmen.

(4) Nach erfolgter Lieferung, ist diese unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und gegebenenfalls eine Schadensmeldung unverzüglich an Mailadresse: info@fairkultur.de oder telefonisch: (030) 68 400 422 alternativ postalisch: FK Fairkultur eG, Holsteinische Str. 57, 10717 Berlin, zu senden. Spätestens innerhalb 7 Tagen, nach Lieferung.

(5) Kunstwerke können beim Produzenten, Eigentümer.in oder auch bei der Genossenschaft FK Fairkultur eG grundsätzlich frachtfrei abgeholt werden. Die Ablieferadresse wird im Angebot mitgeteilt.

(6) Wenn keine Abholung des Kunden gewollt ist, dann wird ein Angebot für einen Transport, je nach Entfernung der Ablieferungsadresse des Produzenten / Eigentümers / Lagers und der Anlieferungsadresse des Kunden, von der Genossenschaft eingeholt. Das Angebot enthält Verpackungskosten.
Die Genossenschaft erstellt ein angebotsspezifisches Online-Transportangebot, auf seiner Website unter der Rubrik Angebotsabgaben, was der Kunde annehmen oder ablehnen kann. Die Transportkosten werden als eigenständiger Vorgang abgerechnet.

Je nach Angebot, kann es es sinnvoll sein, sich vor dem Kauf ein Transportangebot einzuholen. Dies gilt für nationale, europaweite oder internationale Transporte. Die Transporte werden mit den Kunden abgestimmt.

(7) Ist ein Transport / Lieferung vereinbart, muss eine Annahme / Empfang der Fracht an der Anlieferungsadresse vom Kunden - oder seinem Bevollmächtigten - gewährleistet sein. Sollte dies nicht der Fall sein, trägt der Käufer.in daraus die entstehenden Kosten.


§ 4 Fälligkeit

Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.


§ 5 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.

(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.


§ 6 Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.


§ 7 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.


§ 8 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.


§ 9 Widerrufsrecht

(1) Der Käufer kann nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware / Objekt / Leistung zurückgeben. Gilt nur für Online-Verkäufe an private Verbraucher, laut Verbraucherschutzgesetz.

(2) Ausgeschlossen von der Rückgabe sind speziell für den Käufer.in angefertigte Objekte, Prototypen, originäre Kunstwerke jeglicher Art (keine Verbraucherleistungen), Produkte oder Leistungen sowie versiegelte Waren / Objekte.

(3) Ausgeschlossen vom 14-tägigen Widerrufsrecht sind Unternehmen oder (Einzel-) Unternehmer.innen. Bei Wiederverkäufen von Angeboten ist der Käufer oder Käuferin ein/e Unternehmer.in.


§ 10 Auszahlung an den Anbieter.in als Produzent, Eigentümer.in und Genossenschaftsmitglied

(1) Erstattung des Produzenten- und Eigentümeranteils erfolgt 30 Tage nach Eingang der Bestellung und erfolgter Zahlung des Kunden.
Die Auszahlung erfolgt laut Rechnungsbeleg, erstellt durch die Software des Verkaufsprogramms der Genossenschaft FK Fairkultur eG, über die der Kunde den Bestellvorgang ausgelöst hat - einsehbar für Genossenschaftsmitglied im Login-Bereich.

Eine gesonderte / andere Rechnungsstellung durch das Genossenschaftsmitglied und Produzenten- sowie Eigentümer ist nur in besonderen Fällen möglich - nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

(1.1) Vorausgesetzt wird eine mängelfreie Übergabe / Abnahme des bestellten Angebotes, sei es als Objekt, Produkt oder zu erbringender Leistung, welche 14 Tage vor der Erstattung erfolgt ist.

(1.2) Es gilt eine Versand- und Transportübergabe des Produzenten, Eigentümers und Genossenschaftsmitgliedes als vereinbart, wenn die eigene Adresse als Ablieferungsadresse an den Kunden im Verkaufsangebot angegeben wurde. Dies gilt für Anlieferung bei der Post oder einem anderen Versandunternehmen und für Transportunternehmen, bei der die Übergabe an den Frachtführer vereinbart wurde. Bei Nichteinhaltung der Übergabe-Vereinbarung trägt der Produzent und Eigentümer.in die Verantwortung und daraus entstehenden Kosten.

(1.3) Bei Verzögerung der Übergabe / Abnahme des Kunden, verschiebt sich entsprechend die Auszahlung.
Es sei denn, es wurde mit dem Kunden und der Genossenschaft FK Fairkultur eG sowie dem Genossenschaftsmitglied eine andere Form der Auszahlung schriftlich vereinbart.

(2) Bei zu erbringender Leistung als Produzent, wird ein Abnahmeprotokoll mit dem Kunden erstellt, welches der Kunde unterschreibt.

(3) Bei zu erbringender Leistung im Bereich Weiterbildung, wird eine Unterschriftenliste zur erfolgreichen Teilnahme am Angebot vom Kunden unterschrieben.

(4) Bei zu erbringender Service-Leistung, wird ein schriftliches Abnahmeverfahren - entsprechend der Art der Service-Leistung - mit dem Kunden vereinbart, welches der Kunde unterschreibt.

(5) Die Genossenschaft ist berechtigt, das Abnahmeprotokoll, Unterschriftenliste oder das schriftlich vereinbarte Abnahmeverfahren im Original oder Kopie sowie alle entstandenen Dokumente zur Abnahme / Übergabe einzusehen.


§ 11 Rechtswahl & Gerichtsstand

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.


§ 12 Zahlungen von Dritten, unerwartete Gutschriften, Rückbuchungen

(1) Sollten unerwartete Gutschriften auf das Konto des Online-Verkauf-Anbieters erfolgen und kurze Zeit später um Rücküberweisung gebeten werden, nehmen wir grundsätzlich Kontakt zu örtlichen Behörden und Bankinstitut auf.

(2) Falls vereinbarte Zahlungen vom Konto einer dritten Person oder Firma / Organisation erfolgen - ohne Zustimmung des Dritten - nehmen wir ebenfalls Kontakt zu örtlichen Behörden und Bankinstitut auf.

(3) Kosten für Recherche und Gebühren von Rückbuchungen / Rückzahlungen trägt der/ die Käufer.in.


§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB zur Internet-Plattform und FK-Community


Allgemeine Vereinbarungen

Als Beitrag zahlendes Mitglied oder eingetragenes Genossenschaftsmitglied, verpflichte ich mich den Mitgliedern und Besuchern von FAIRKULTUR gegenüber offen, ehrlich zu sein und diese zu unterstützen.

Du verpflichtest dich Schaden von FAIRKULTUR und seinen Mitgliedern abzuwenden.

Mitgliedschaft

Die Nutzung sämtlicher Onlineangebote bei "Genossenschaft FAIRKULUR" - insbesondere von Userpages, eMail-Programmen, Diskussionsforen, Kleinanzeigendienste - (nachfolgend "Genossenschaft FAIRKULTUR-Dienste" genannt), wird von der Genossenschaft FK FAIRKULTUR eG, Berlin, zur Verfügung gestellt .


1. Nutzerkreis
Dieser Bereich steht in erster Linie natürlichen Personen, Vereinen, öffentlichen Institutionen sowie Unternehmensgesellschaften zur Verfügung, die im Kunst- und Kulturbereich aktiv sind.

2. Registrierung

2.1 Zur Nutzung der "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste ist das Registrierungsformular vollständig mit den aktuellen Personenangaben auszufüllen. Alle während des Registrierungsprozesses abgefragten Informationen (nachfolgend: "Registrierungsdaten") müssen vom Mitglied ständig auf ihre Richtigkeit überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Das Mitglied verpflichtet sich, innerhalb von 20 Wochentagen jede Änderung der Registrierungsdaten mitzuteilen. Diese Änderungen können Sie online im "Login- unter DATEN"-Bereich vornehmen. Sie sind für jeden Schaden durch die Nichterfüllung dieser Verpflichtung verantwortlich. Der Betreiber hat das Recht, die Mitgliedschaft im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtung fristlos zu kündigen. Insbesondere erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass von "Genossenschaft FAIRKULTUR" automatisch eMails an die angegebene eMail-Adresse versandt werden, wenn:
- das Mitglied sich neu angemeldet hat
- das Mitglied steht in einer Geschäftsbeziehung
- das Mitglied erhält im Rahmen des Fachportales wichtige Fachinformationen, Termine
- die Mitgliedschaft gekündigt wird.


Das Mitglied erklärt mit seiner Anmeldung, dass die von ihm angegebene eMail-Adresse korrekt, gültig und erreichbar ist und ein eMail-Konto des Mitglieds ist. Der eMail-Verkehr ist aus Kostengründen primäres Kommunikationsmedium und das eMail-Konto ist von dem Benutzer regelmässig abzufragen. Bei Angabe einer falschen eMail-Adresse hat der Betreiber das Recht zu Mahnen und nach 30 Tagen die Mitgliedschaft zu kündigen.

2.2 Für die Geheimhaltung Ihres Login-Namens sowie Ihres Passworts sind Sie verantwortlich. Ferner tragen Sie die Verantwortung für sämtliche Aktivitäten, die unter Ihrem Login-Namen erfolgen. In dem Falle, dass das Passwort trotz Geheimhaltung aufgedeckt wird, bleibt jedes Mitglied für jede weitere berechtigte oder unberechtigte Benutzung von "Genossenschaft FAIRKULTUR" haftbar. Sollte sich jemand unbefugt Ihres Login-Namens bedienen oder liegt eine anderweitige Missachtung Ihres Datenschutzes vor, ist "Genossenschaft FAIRKULTUR" unverzüglich davon zu unterrichten.

2.3 Bei Registrierung als Mitglied erhalten Sie ein Mitgliedskonto. Das Recht, ein solches Mitgliedskonto zu führen, haben Sie nur, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind. Jedes Mitglied haftet für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Benutzung des Mitgliedskontos, unabhängig von der benutzenden Person. das Mitgliedskonto kann vom Mitglied ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Betreiber nicht übertragen werden.

2.4 Minderjährige - Der Erziehungsberechtigte kann einem Minderjährigen erlauben, sein Mitgliedskonto unter Aufsicht Erwachsener zu nutzen. Gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern) haften für die ihnen anvertrauten Minderjährigen und übernehmen die Aufsichtspflicht während des Aufenthaltes in "Genossenschaft FAIRKULTUR". Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Bereiche Inhalte enthalten können, die für Minderjährige ungeeignet sind.

3. Privatsphäre der Nutzer
"Genossenschaft FAIRKULTUR" respektiert die Privatsphäre seiner Nutzer. Ohne vorherige Zustimmung des Nutzers oder soweit gesetzlich zulässig wird "Genossenschaft FAIRKULTUR" keine persönlichen Nutzerangaben weitergeben oder anderweitig verwerten sowie keine Aktivitäten eines Nutzers überwachen.

Mit Ihren Daten wird "Genossenschaft FAIRKULTUR" im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Regelungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes, verfahren.

"Genossenschaft FAIRKULTUR" weist darauf hin, dass persönliche Daten der Nutzer elektronisch verarbeitet werden. "Genossenschaft FAIRKULTUR" hat das Recht, anonymisierte Nutzerinformationen Dritten, insbesondere Anzeigenkunden, für demographische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die anonymisierten Daten dürfen von "Genossenschaft FAIRKULTUR" ferner zur Erstellung von Statistiken und zur Qualitätssicherung verwendet werden.

4. Verhaltensregeln Kündigung

4.1 Nutzer haben sich gegenseitig mit Respekt zu behandeln. Sämtliche "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste dürfen nicht dazu verwendet werden, um andere Nutzer oder Dritte zu bedrohen, zu belästigen oder auf andere Art und Weise zu verletzen.

4.2 Jeder Nutzer verpflichtet sich, andere Nutzer weder schuldhaft zu täuschen noch zu schädigen. Davon umfasst ist insbesondere, sich als Mitarbeiter oder Vertreter von "Genossenschaft FAIRKULTUR" auszugeben und dadurch persönliche Informationen anderer Nutzer zu erlangen.

4.3 Die "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste dürfen nicht für Zwecke verwendet werden, durch die der Nutzer gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt.

4.4 Jeder Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Jugendschutzvorschriften.

4.5 Nutzeraktivitäten innerhalb der "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste, die darauf ausgerichtet sind, die Nutzung der "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste zu sabotieren oder zumindest zu erschweren, sind verboten. Untersagt sind insbesondere Maßnahmen, die die physikalische und logische Struktur der genutzten Netze beeinflussen können.

4.6 Das näher regeln die Nutzungs- und Betriebsbedingungen, die bei der Registrierung akzeptiert werden.

4.7 Die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder sind bei eMail-Aktionen zu berücksichtigen. Es werden persönlich adressierte eMails mit negativem oder sehr persönlichem Inhalt und einem breiten CC (Kopien) oder BC (anonyme Kopien) Verteiler nicht gebilligt.

4.8 Bei Verstoß gegen die AGB s, endet die Mitgliedschaft. Der Verstoß wird vom Vorstand schriftlich dem Mitglied mitgeteilt.

4.9.1 Bei erfolgter Kündigung wird der Login-Zugang gesperrt. Besuche von Veranstaltungen, Workshops, sowie sonstiger Angebote von FAIRKULTUR sind nicht mehr möglich. Es bleiben 8 Wochen die Datensätze gespeichert und werden Wunsch auf einem Datenträger ausgehändigt.

4.9.2 Rückzahlung von überschüssigen Beiträgen erfolgt nicht.


5. Mitgliedsnamen, Inhalte und Äußerungen

5.1 Es dürfen keine Mitgliedsnamen, Inhalte und/oder Äußerungen veröffentlicht, übermittelt oder upgeloadet werden, die gegen bestehende Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere beleidigenden Charakters, gewaltverherrlichender, obszöner, diskriminierender oder pornographischer Art sind. Das umfasst auch Inhalte, die über vom Nutzer gesetzte Links zu erreichen sind.
Mitglieder dürfen nicht gegen die geltende Menschenrechts-Charta der UNO verstoßen oder dies unterstützen. Weiterhin dürfen keine Verstöße gegen das Prinzip einer demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vorliegen oder begangen werden.

Hierunter fallen vor allem Inhalte, mit denen der Nutzer sich strafbar machen kann, wie insbesondere:
- das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)
- Volksverhetzung durch Verbreitung von Schriften verfassungswidriger Organisationen (§§ 130 II Nr. 1 StGB)
- die Verleitung zu Straftaten (§ 130 a StGB)
- die Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (§ 131 I StGB)
- die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB)
- die Verbreitung von pornographischen Schriften, worunter insbesondere Kinderpornographie, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sowie Darstellungen der primären Geschlechtsorgane fallen (§ 184 StGB)
- Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
- Verbotene Mitteilungen über nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen (§ 353 d StGB)
- die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, (§ 21 I Nr. 3a III, GJS)
- die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG)


5.2 Darüber hinaus ist die Verwendung anstößiger Inhalte, doppeldeutiger Bezeichnungen und anderweitiger Darstellungen, die sich am Rande der Legalität bewegen, ebenfalls untersagt.

5.3 Es dürfen nur solche Inhalte und Äußerungen veröffentlicht bzw. upgeloadet oder übermittelt werden, für die der Nutzer die dazu erforderlichen Rechte hat.

5.4 Jeder Nutzer hat jegliche Inhalte, die er innerhalb der "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste einspeist, durch ein aktuelles Virenschutzprogramm auf Virenfreiheit zu überprüfen. Ferner verpflichtet er sich, keine Inhalte einzubringen, die den unberechtigten Zugriff Dritter auf die "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste ermöglichen.

5.5 Jeder Nutzer ist für die Erstellung von Sicherheitskopien bezüglich der von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Das umfasst auch die von ihm verwendete Software. "Genossenschaft FAIRKULTUR" übernimmt keine Verantwortung für einen eventuellen Datenverlust, es sei denn, er beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von "Genossenschaft FAIRKULTUR".

5.6 Das näher regeln die aktuellen Nutzungs- und Betriebsbedingungen zu der auch die Präambel, die Allgemeinen Vereinbarungen und AGB gehören, die bei der Anmeldung/Registrierung akzeptiert werden.

6. Werbung

6.1 Die "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste dürfen von den Teilnehmern nicht zu kommerziellen Werbekampagnen genutzt werden. Darunter fällt unter anderem die Einstellung von Werbung, z. B. in Form von URL-Angaben in Userpages, Bilddokumenten, klickbaren Bannern, in Seiten die nicht dafür vorgesehen sind. Multi-Level Werbeaktionen sind auf der Plattform nicht erlaubt. In Zweifelsfällen ist das schriftliche Einverständnis von "Genossenschaft FAIRKULTUR" einzuholen.

6.2 "Genossenschaft FAIRKULTUR" darf nicht genutzt werden, um unerwünschte Werbung gleich welcher Form an andere Mitglieder zu übermitteln, mit Ausnahme von Bereichen, die extra für diesen Zweck von "Genossenschaft FAIRKULTUR" geschaffen sind (z.B. ein Kleinanzeigenteil, Marktplatz).

7. Kauf von Waren oder Dienstleistungen durch "Genossenschaft FAIRKULTUR"
der Betreiber haftet für keine Ware und keine Dienstleistung, die durch "Genossenschaft FAIRKULTUR" angeboten wird. Der Betreiber ist nicht Vertragspartei eines Geschäftes zwischen Ihnen und einem Dritten, der Waren oder Dienstleistungen anbietet. Der Betreiber überwacht diese Geschäfte in keiner Weise. Alle entsprechenden Geschäfte, die die Waren und Dienstleistungen Dritter betreffen, einschließlich der getroffenen Kauf- und Zahlungsbedingungen, Garantie- und Haftungszusagen, Gewährleistungen und sonstigen Zusatzleistungen werden ausschließlich zwischen den Kaufleuten und den Mitgliedern abgeschlossen.

8. Eigenverantwortung des Betreibers
Jeder Nutzer von "Genossenschaft FAIRKULTUR" trägt die vollständige Verantwortung für seine Aktivitäten innerhalb der "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste. "Genossenschaft FAIRKULTUR" führt keine Überprüfung der Inhalte und Äußerungen vor ihrer Einstellung in das Internet durch.

9. Rechte von "Genossenschaft FAIRKULTUR"

9.1 Bei einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Betriebsbedingungen ist "Genossenschaft FAIRKULTUR" ab Kenntnis berechtigt, den jeweiligen Nutzer auszuschließen und die von ihm verwendeten Inhalte bzw. an ihn adressierte Inhalte zu löschen. "Genossenschaft FAIRKULTUR" trifft keine Pflicht, den Nutzern vor Löschung der Inhalte eine Warnung zuzusenden. Die Mitgliedschaft kann vom "Genossenschaft FAIRKULTUR" ruhend gestellt werden, bei Verstoß gegen die AGB und Vereinbarungen. Hierbei wird der Datenzugang geschlossen, bis zum Ende der Ruhendstellung. Der Besuch von Veranstaltungen des "Genossenschaft FAIRKULTUR" ist während der Ruhendstellung nicht möglich.

9.2 Hat ein Nutzer 30 Tage nach Rechnungszustellung "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste in Anspruch genommen und trotz Mahnung nicht gezahlt, kann "Genossenschaft FAIRKULTUR" die Registrierung des Nutzers auf dem Portal sowie den Zugang aufheben. Weiterhin ruht die Mitgliedschaft bis zur eingegangenen Zahlung. Die vom Nutzer verwendeten Inhalte bzw. an ihn adressierten Inhalte werden nach weiteren 60 Tagen gelöscht (also 3 Monate nach Rechnungszustellung). Weiterhin endet die Mitgliedschaft bei FAIRKULTUR vertreten durch die Genossenschaft FAIRKULTUR. "Genossenschaft FAIRKULTUR" ist nicht verpflichtet, den Nutzer vor Löschung der Registrierung und der Inhalte zu warnen. Neuanmeldung ist nach Begleichung, noch bestehender Rechnungsschuld, möglich.

9.3 "Genossenschaft FAIRKULTUR" ist ferner berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. "Genossenschaft FAIRKULTUR" wird den Nutzer hierüber auf dieser Webseite und auf der Eingangsseite informieren. Der Nutzer hat dann das Recht, das Nutzungsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Hinweises im Rahmen seiner vertraglichen Kündigungsfristen, zu kündigen.

9.4 "Genossenschaft FAIRKULTUR" kann jederzeit Änderungen an den "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Diensten vornehmen.

9.5 "Genossenschaft FAIRKULTUR" kann Änderungen seiner Preise für die "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste vornehmen. Grundsätzlich werden jedes (Kalender-) Jahr die Preise, aufgrund der Veränderungen im allgemeinen Kostenumfeld, überprüft und dürfen diesem Niveau angeglichen werden.

9.6 "Genossenschaft FAIRKULTUR" ist berechtigt für öffentlich zugängliche Benutzerbereiche des Portales oder bereits bestehende Benutzerbereiche mit Passwortzugang , Gebühren zu erheben.

9.7 Grundsätzlich gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bei der Anmeldung. "Genossenschaft FAIRKULTUR" ist berechtigt die Kündigungsfristen bei neuen Verträgen zu verändern.

9.81 Zwischen folgenden Zahlungsformen können die Mitglieder und Kunden wählen:

- Lastschriftverfahren, per Bankeinzug wird der Rechungsbetrag vom Giro-Konto - mit Terminangabe - des Mitgliedes / Kunden bis auf Widerruf eingezogen. Sie teilen hierfür Ihre Kontodaten mit. (Nur für Mitglieder mit Bankverbindungen zu deutschen Banken.)

- Zahlung per Rechnung. Das Mitglied oder Kunde erhält eine Rechnung und zahlt per Überweisung.


9.82 Es werden Mahngebühren von 3 EUR, je Online-Mahnung erhoben.
Für postalische Mahnungen werden 4,80 EUR pro Mahnung/Brief erhoben.
Es wird zunächst nach 14 Tagen eine ERINNERUNG per Mail versendet, nach 20 Tagen eine kostenpflichtige Mahnung. Bei jeder weiteren Mahnung ist eine weitere Gebühr fällig.


9.9. Es kann Mwst. von bis zu 19 % oder mehr, auf alle zu zahlenden Leistungen erhoben werden, wenn dies laut aktueller oder neuerer Steuergesetzgebung notwendig wird.


10. Haftung

10.1 "Genossenschaft FAIRKULTUR" haftet nicht für Inhalte und Aktivitäten, die von Nutzern stammen. Sie können "Genossenschaft FAIRKULTUR" weder zugerechnet werden, noch stellen sie die Meinung von "Genossenschaft FAIRKULTUR" dar. Zu den Inhalten zählen auch Links, die von Nutzern auf Webseiten innerhalb der "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste gesetzt werden.

10.2 "Genossenschaft FAIRKULTUR" und/oder ihre Erfüllungsgehilfen und Vertreter übernehmen keine Gewährleistung, dass die "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste für einen bestimmten Zweck geeignet, zuverlässig, stets verfügbar, fehler- und virenfrei oder pünktlich sind. Der Dienst wird "wie besehen" zur Verfügung gestellt.

10.3 "Genossenschaft FAIRKULTUR" haftet nur, soweit "Genossenschaft FAIRKULTUR" ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrages durch "Genossenschaft FAIRKULTUR" verletzt werden.

10.4. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von "Genossenschaft FAIRKULTUR" bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelschäden, unvorhersehbaren Schäden oder untypischen Schäden ausgeschlossen.

10.5 Bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich unentgeltlicher Leistung ist die Haftung von "Genossenschaft FAIRKULTUR" auf einen Höchstbetrag in Höhe von € 100.- begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

10.6 Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von "Genossenschaft FAIRKULTUR" - insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung - bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von "Genossenschaft FAIRKULTUR" bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.7 Die Ziffern 10.1 bis 10.6 umfassen sämtliche vertraglichen und nicht-vertraglichen Ansprüche, die aus der Vereinbarung bzw. der Nutzung der "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste resultieren. Sie gelten auch für die Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter von "Genossenschaft FAIRKULTUR".

10.8 Eine Haftung von "Genossenschaft FAIRKULTUR" und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen und Vertreter für mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbare oder untypische Schäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. "Genossenschaft FAIRKULTUR" haftet ferner nicht für unverschuldete behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, zufällige Schäden und höhere Gewalt.

10.9 Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer umfassen sämtliche vertraglichen und nichtvertraglichen Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung des Dienstes resultieren.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Durch diesen Vertrag oder die Nutzung der "Genossenschaft FAIRKULTUR"-Dienste wird keinerlei Joint Venture, Partnerschaft, Beschäftigungsverhältnis oder Agenturbeziehung zwischen "Genossenschaft FAIRKULTUR" und dem jeweiligen Nutzer begründet.

11.2 Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin.

11.3 Anwendbares Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland.